Arbeit an neuer Homepage

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Nun ist es soweit. Nachdem ich Kontakt mit der Stuttgarter Initiative aufgenommen und die Erstellung einer Homepage übernommen habe, bin ich ab jetzt hier nicht mehr aktiv. Ich lasse diesen Blog noch eine Weile im Internet und widme mich nun der neuen Homepage.

Die neue Homepage:

Initiative Grundeinkommen Stuttgart

Die Homepage ist nun seit zwei Monaten online.

Bundesagentur für Einkommen

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Aufgrund des großen Erfolges der Abwrackprämie und um weiterhin die Wirtschaft von der Konsumentenseite aus anzukurbeln, hat sich die Bundesregierung kurzfristigentschlossen das Bedingungslose Grundeinkommen einzuführen.

Ab gestern ist es möglich auf Bundesagentur für Einkommen ein Formular auszudrucken, um ein bedingungsloses Grundeinkommen zu beantragen. Dies kann per Post oder per Internet geschehen.

Das BGE ist ein Menschenrecht, weil es die Existenz eines jeden anerkennt und jedem ermöglicht frei und ohne Schikane sich selbst zu verwirklichen. Es kann ohne jede Prüfung des Einkommens oder sonstiger finanzieller Rücklagen bezogen werden. Kinder können ebenso ein bedingungsloses Grundeinkommen beantragen. Hier liegen die Verfügungsrechte jedoch noch bei den Erziehungsberechtigten bis das 18 Lebensjahr erreicht ist (April, April! Ein guter und gelungenere Scherz der Berliner Initiative).

Broschüre

downloadIm bGe-Forum wurde von einem User eine Broschüre erstellt, in der Argumente gegen und für ein bedigungsloses Grundeinkommen aufgeführt werden. Diese Broschüre darf kopiert vervielfältigt und verteilt werden. Es wird sogar darum gebeten.

Die Broschüre liegt im DIN A5 Format vor und umfasst 18 Seiten. Sie ist als PDF-Datei herunterladbar. Ist der Wunsch nach einer bearbeitbaren Version im Word-Format vorhanden, so kann man mich gerne kontaktieren.

Kurzer Auszug:

“[...]Die gewöhnliche Auffassung, die anscheinend von der Mehrheit der Menschen akzeptiert wird, ist diejenige, nach der ein Mensch arbeiten muss, um leben zu können. In zugespitzter Form lautet das dazugehörige Motto: „Arbeite oder Du bekommst nichts zu essen!“ Dies erscheint vor dem Hintergrund kurios, dass sich von zehn Menschen gerade mal vier tatsächlich in einem arbeitsfähigen Alter befinden. Von diesen vieren arbeiten jedoch nur drei in einem Job, mit dem sie sich selbst und ihre Familien versorgen können. Der eine übrige Mensch hat entweder keine oder eine Arbeit, für die er nicht ausreichend viel Geld erhält.
Der Befürworter bzw. die Befürworterin des BGEs hält diese Vorstellung für zu eng gefasst.[...]” (BGe-Broschüre; Seite 5)

Download: BGe-Broschüre

Grundeinkommen und Jugendhilfe

jugendhilfeDa ich selber ein paar Jahre mit schwer erziehbaren und milieugeschädigten Jugendlichen gearbeitet habe führe ich hier ein paar Gedanken dazu, in Bezug zum bedingungslosen Grundeinkommen aus: Während meiner Arbeit ist mir oft vor Augen getreten in welchem hohen Maße Menschen bzw. Jugendliche mit eingeschränktem Verstand und Vernunft beeinflußbar sind. Zwei Jugendliche waren stark den Einflüßen der deutschen Gangster-HipHop Strömung, verkörpert in Bushido und Co. ausgesetzt. Sie konnten in Gesprächen keine Differenzierung der Textinhalte vornehmen. Ihre eingeschränktes Verständnis brachte sie dazu nur einfachstes schwarz/weiß zu denken. Rassistische, sexistische, fäkale, frauenfeindliche und menschenverachtende Texte konnten schnell ihre, für sie unbestimmbaren Bedürfnisse befriedigen. Hier suchten sie Halt und Sicherheit, die sie anderswo nicht fanden. Leider auch nicht in ausreichendem Maße bei uns. Ihr Bild von Geld und den damit verbundenen Werten ist auf ein möglichst viel Haben und dieses Haben auch zeigen, ausgerichtet.

Hier stellt sich nun für mich die Frage bezüglich eines bedingungslosen Grundeinkommen: Solange der Jugendliche noch nicht achtzehn Jahre alt ist verfügen entweder die Eltern oder der gesetzliche Betreuer über das Einkommen. Ist jedoch die Volljährigkeit erreicht und wird kein Antrag auf weitere Betreuung durch einen gesetzlichen Betreuer erstellt, ist das bGe dem Jugendlichen auszuzahlen. Will er in diesem Fall weiterhin in freiwilliger Betreuung bleiben so hat er sich an gewisse Spielregeln zu halten. Ist dies jedoch nicht der Fall so würde ich den Jugendlichen auf die Straße setzen, ihm sein Geld geben und sagen wo er zum Besipiel unterkommen kann (Männerhaus, Obdachlosenheim etc.) Ist dies Zulässig? Findet ihr dies Vorgehen zu hart?

Natürlich würde ich dem Jugendlichen immer anbieten das er wieder zurück kommen kann, unter der Bedingung sich an die Regeln einer freiwilligen Betreuung zu halten.

Dies ist nur mal eine fordergründige Frage. Natürlich gibt es im Detail noch viele weitere gute Fragen zu stellen.

Grundeinkommen und Gefängnis

paragraph-durchgestrichenDas Grundeinkommen ist für mich nur in seiner bedingungslosen Komponente denkbar. Alles andere wäre  heutige Verhältnisse in abgeänderter Form. Eine Frage die  diesbezüglich entsteht ist die Frage nach: Wie Verhält es sich mit Menschen, die aufgrund einer begangen Starftat und dafür zu Freiheitsentzug verurteilt wurden? Wird ihnen das bGe aberkannt? Wird es ihnen ausgezahlt und der Staat trägt weiterhin die Aufenthaltskosten des Insassen im Gefängnis? Oder bezahlt der Verurteilte das bGe in voller Höhe an die jeweilige Justizvollzugsanstalt und bekommt dafür eine Zelle mit den heute üblichen Standards? Muss er zusätzlich arbeiten oder liegt das in seiner eigenen Entscheidung?

Ich persönlich neige zu der dritten Variante: Das bGe in voller Höhe für den Gefängnisaufenthalt an die Justozvollzugsanstalt zu zahlen und die Insassen gezwungen werden zu arbeiten. Der Verdienst der Arbeit ist  abzuführen bis auf eventuell ein Taschengeld. Auch kann der Verdienst dazu genommen werden Schulden abzuzahlen, für Entschädigungen in Form von Schmerzensgeld oder auch Unterhaltszahlungen an mögliche Kinder etc.

Mit dem “zur Arbeit gezwungen werden” habe ich selber ein Problem. Trotzdem führe ich es hier so auf. Da es Argumente dafür gibt: So hat die verurteilte Person die Gesetze nicht beachtet, Schaden entweder an Sachgütern, Besitz oder im schlimmsten Fall an Menschen angerichtet. Diese Person sollte somit auch für den angerichteten Schaden aufkommen soweit das in Form von Geld möglich ist. Damit dieser Ausgleich in ausreichendem Maße geschieht ist ein Zwang zur Arbeit nötig.

Mit dem Grundeinkommen wird die Welt nicht sozialer!

medailleEin Irrtum der mit dem Gedanke des Grundeinkommen einher gehen kann ist die soziale Komponente.

Fangen wir mit dem Geld an. Geld wir als Tauschmittel, als Machtinstrument in Form von Liquidität, als Rechtsgut, als Besitz, als Haben benutzt. Es arbeitet nicht, es schafft keine Werte. Keine Werte heißt aber auch es kann nichts zum sozialen Frieden beitragen.

Ein Grundeinkommen würde somit nicht automatisch die sozialen Probleme und sozialen Spannungen lösen. Dies können nur Menschen, sofern sie es wollen. Mit einem bGe wäre ihnen einzig die Möglichkeit gegeben soziale Fragen sinnvoll anzugehen und unter Umständen zu lösen. Mit dieser Möglichkeit geht aber auch eine andere Seite einher. Die Kehrseite der Medallie. Diese sollte ebenso bedacht werden. Ermöglicht ein bGe die Lösung der sozialen Probleme so muss es auch die Gegenseite geben: Die Nicht-Lösung bzw. ein noch größerer Unwille zur Problembewältigung aktueller Gesellschaftsfragen. Zurück gezogen in die eigenen vier Wände, ausgestatt mit einem Grundeinkommen schere ich mich nicht mehr um meine Mitmenschen und ihre Bedürfnisse. Dies ist eine Gefahr die mit der neu gewonnnen Freiheit einher geht. In so einem Moment ist der Mensch selber gefragt. Ergreift er die Chance oder läßt er die Gesellschaft im Stich.

Warum der Endverbraucher alles zahlt!

komsumsteuerJedes Unternehmen, jede Firma, jeder Konzern kauft Waren ein. Diese Waren veredeln sie in einem optimierten und effizienten Produktionsprozess. Danach werden die Waren entweder weiter an das nächste Unternehmen verkauft , dass das Produkt wiederum veredelt, oder der Endkunde/Verbraucher kauft das Produkt um es zu konsumieren. Dies funktioniert genauso mit einer Dienstleistung. Nur ist hier meist die Arbeistkraft direkter mit dem Konsument verbunden (Friseur, Handwerker, etc.).

Bei dem Weiterverkauf einer Ware gibt das Unternehmen alle Kosten wie Warenkosten, Gehälter (mit Lohnsteueranteil), Steuern etc. in dem Verkaufspreis weiter. Entweder an ein Unternehmen oder an den Konsument.  Der Konsument ist nun die Person, die das Produkt nicht weiter veredelt, dadurch keinen Mehrwert schafft und es auch nicht weiter verkauft. Er vernichtet durch seinen Verbrauch das Produkt. Somit ist er jeniger, der auf den Kosten sitzen bleibt. Damit hat er die im Preis enthaltenen Warenkosten, den durch die einzelnen Unternehmen geschaffenen Mehrwert, die Gehälter, die in den Gehältern enthaltenen Lohnnebenkosten und die Steuern bezahlt.

Ein Unternehmen darf keine Steuern zahlen, da es sonst jedes Jahr Verluste zu verbuchen hätte. Die Pleite ist die Folge davon. Steuern, die ein Unternehmen an den Staat zahlen muss, werden immer weiter gereicht. Der Konsument zahlt alle Steuern, auch die im Preis versteckten.

Wertschöpfungskette:

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Zum Vergößern bitte auf das Bild klicken

Vom Verbraucher fließt in Richtung der Händeler, Großhändler, dann Produzenten und Zulieferer das Geld. In Richtung Konsument fließt die Ware.